OLG Karlsruhe Beschluss vom 29.01.2007 (3Ss 205/06) sinngemäß:
Grenzwert von 1ng/ml THC im Blut genügt für die Feststellung des Führens eines KFZ unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis (§ 24a II STVG)
Hinweis: Die Kontrollen von Kraftfahrzeugführern auf Cannabis haben in der Praxis drastisch zugenommen.
Bei Überschreitung des Grenzwertes liegt zumindest ein Verstoß gegen § 24a II STVG vor (es droht Fahrverbot/ Punkte in Flensburg).
Bei unsicherer Fahrweise oder anderen Äuffälligkeiten im Strassenverkehr unter Cannabiswirkung kommt zumindest auch ein Verstoß gegen § 316 oder § 315c StGB (Trunkenheit im Verkehr/Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht (dann droht Regelfahrerlaubnisentzug zusätzlich neben Geld-oder Freiheitsstrafe).
OLG Brandenburg Beschluss vom 14.02.2007 (2 Ss (oWi) 22 B/07) sinngemäß:
Die Übersendung eines Anhörungsbogens (durch die zuständige Behörde) im Bußgeldverfahren gegen eine bestimmte Person unterbricht die Verjährung. Die erneute Übersendung eines Anhörungsbogens unterbricht jedoch nicht ein zweites mal.
Hinweis: Gelegentlich lassen Behörden oder gar Gerichte Bußgeldbescheide verjähren. Häufig ist es angebracht, die Verjährung durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die Anhörung kann im Einzelfall auch vor Ort durch die Polizeibeamten erfolgen. Auch in diesem Fall dürfte sinngemäß die obige Entscheidung gelten, nämlich dass eine "erneute" Übersendung eines Anhörungsbogens die Verjährung nicht unterbrechen kann.